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Wettbestimmungen für Telefonwetten Wettbüro Schwechat GmbH, Modecenterstraße 22, 1030 Wien |
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| A | Allgemeine Bestimmungen | |||||||||||||||
| 1 | Für alle telefonisch abgeschlossenen Wettverträge gelten die nachstehenden Wettbestimmungen, die der Wettkunde spätestens mit Vertragsabschluss anerkennt. | |||||||||||||||
| 2 | An jeder Wette sind einerseits der Buchmacher und andererseits der Wettkunde als Vertragsparteien beteiligt. Das Wettereignis, auf dessen Eintritt gewettet werden kann, wird vom Buchmacher bestimmt. | |||||||||||||||
| 3 | Der Wettkunde erklärt
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| 4 | Der Buchmacher ist jederzeit berechtigt, die Annahme von Wettangeboten ohne Angabe von Gründen zu verweigern, die Höhe der Wetteinsätze vor Annahme der Wetten zu begrenzen und/oder Quotenänderungen vor Wettabschluss vorzunehmen. Auch liegt es in seinem freien Ermessen, Quoten und Auszahlungslimits für den Wettkunden verbindlich festzulegen. | |||||||||||||||
| 5 | Der Wettvertrag kommt durch Annahme eines Wettanbots
zustande. Für die Auslegung des Vertragsinhaltes sind die Aufzeichnungen
des Buchmachers maßgebend. Der Buchmacher ist berechtigt von sich aus – und zwar auch ohne dass die Voraussetzungen des § 871 AGBG vorliegen - Schreib-, Rechen- oder Quotenfehler jederzeit – auch nach Vertragsabschluss – zu berichtigen. Das Recht des Buchmachers auf Anfechtung des Vertrages wegen Irrtums (§ 871 ABGB) bleibt davon unberührt. Sollte sich nach Wettvertragsabschluss herausstellen, dass der Inhalt des Wettvertrages – aus welchem Grund auch immer – weder bestimmt noch bestimmbar ist, ist die Wette ungültig und der Wetteinsatz zurück zu bezahlen. |
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| 6 | Ein einseitiges Rücktrittsrecht des Wettkunden nach Abschluss des Wettvertrages ist ausgeschlossen. | |||||||||||||||
| 7 | Der Buchmacher kann sich die Auszahlung des
Wettgewinnes bis 45 Tage nach Aufforderung zur Auszahlung vorbehalten. |
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| 8 | Dem Wettkunden ist es nicht gestattet, allfällige Forderungen gegen den Buchmacher aus Wettverträgen entgeltlich oder unentgeltlich abzutreten, zu verpfänden oder darüber in sonstiger Weise rechtsgeschäftlich zu verfügen oder mit derartigen Forderungen gegen Forderungen des Buchmachers aufzurechnen. | |||||||||||||||
| 9 | Mangels anders lautender zwingend zur Anwendung
kommender Zuständigkeitsbestimmungen ist für alle Streitigkeiten
aus dem Wettvertrag das sachlich zuständige Gericht am Sitz der
Verwaltungszentrale des Buchmachers zuständig. |
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| 10 | In nachstehenden Fällen ist die Wette ungültig
bzw. gilt der Wettvertrag nachträglich als einvernehmlich aufgehoben
und zwar mit der Rechtsfolge, dass der Wetteinsatz an den Wettkunden
zurückzubezahlen ist:
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| 11 | Für die Beurteilung des Wettausgangs gelten
insbesondere folgende Regelungen:
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| 12 | Bei „toten Rennen“ (2 oder mehrere Gleichplatzierte) werden die Auszahlungen entsprechend geteilt (z.B.: Wetteinsatz 100,00 Quote auf den Sieger: 1,80 ergibt eine Wettauszahlung von 180,00 bei zwei Siegern beträgt die Auszahlung daher je 90,00 bei drei Siegern je 60,00). Nehmen an Wettereignissen lediglich zwei Starter (Mannschaften) teil (z.B. Trainingsduell) und wird keine Unentschieden-Quote angeboten, werden im Falle von „toten Rennen“ die Auszahlungen nicht geteilt, sondern der gesamte Einsatz zurückbezahlt. | |||||||||||||||
| 13 | Findet das Wettereignis nach Maßgabe der vorliegenden Allgemeinen Wettbestimmungen statt und tritt ein Teilnehmer oder eine Mannschaft zu diesem Ereignis nicht an, so bleibt der Wettvertrag aufrecht („play or pay“); dies bedeutet, dass eine auf einen Nichtteilnehmer oder auf eine nicht teilnehmende Mannschaft platzierte Wette als für den Kunden verloren gilt. | |||||||||||||||
| 14 | Werden mehrere Wettereignisse in einer Wette
kombiniert („Kombinationswette“), gilt Folgendes:
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| B | Telefon- und Telefaxwetten | |||||||||||||||
| 1 | Mit der ersten eingelangten Einzahlung erhält der Wetter ein persönliches Wettkonto mit eigener Kontonummer. Sämtliche Gewinne werden diesem Konto gutgeschrieben und können danach sofort zum Abschluss weiterer Wetten verwendet werden. Es gelten jene Quoten, die zum Zeitpunkt des Eintreffens der Wette im Wettbüro gerade erhältlich waren. | |||||||||||||||
| 2 | Auf Wunsch des Wetters werden Gewinne bzw. Teile davon von seinem Guthaben auf ein von Ihm bekannt gegebenes Konto überwiesen. Erfolgt die Gewinnauszahlung auf Wunsch des Wetters durch Postanweisung, dann werden die Überweisungsspesen vom zu überweisenden Betrag abgezogen. | |||||||||||||||
| 3 | Für die missbräuchliche Verwendung eines Wettkontos bei Angabe der Kundennummer durch unbefugte Personen, übernimmt der Buchmacher keinerlei Haftung. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kundennummer vertraulich zu behandeln ist. | |||||||||||||||
| 4 | Weist das Wettkonto keine vollständige Deckung auf und wurde der Fehlbetrag nicht fristgerecht überwiesen, so werden eingelangte Wetten in der Reihenfolge ihres Einlangens nur solange gültig entgegengenommen, als für jede einzelne Wette eine vollständige Deckung am Konto vorhanden ist. Voraussetzung für die Gültigkeit einer Wette ist, dass ein Guthaben in der Höhe von mindestens dem Wetteinsatz auf dem Wettkonto besteht. | |||||||||||||||
| 5 | Reklamationen gegen Kontoauszüge und die darin festgestellten Salden, können nur bis 30 Tage nach dem Wettereignis schriftlich eingebracht werden. Die Unterlassung der schriftlichen Reklamation gilt als Zustimmung zum Kontoauszug und den darin festgestellten Salden. | |||||||||||||||
| 6 | Der Wetter erklärt sich damit einverstanden, dass die im Rahmen der Wettabschlüsse dem Buchmacher zur Kenntnis gelangenden personenbezogenen Daten von diesem gespeichert, verarbeitet und sonst wie verwendet werden. | |||||||||||||||
| 7 | Folgende Einzahlungen werden akzeptiert, um
über jenen Betrag Wetten abgeben zu können: Bargeld - unbegrenzt Überweisung - unbegrenzt Kreditkarten - unbegrenzt (wir akzeptieren VISA, Diners Club und Master Card) |
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| 8 | Überweisungen erfolgen ausschließlich nach Bekanntgabe der Bankverbindung. Spesen im Inland übernimmt der Buchmacher, Spesen im Ausland sind vom Wetter zu tragen. | |||||||||||||||
| C | Mindesteinsatz, Gewinnlimits | |||||||||||||||
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| Fassung: 01. November 2007 | ||||||||||||||||